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   VG Greifswald, 12.02.2021 - 6 B 1957/20 HGW   

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VG Greifswald, 12.02.2021 - 6 B 1957/20 HGW (https://dejure.org/2021,2553)
VG Greifswald, Entscheidung vom 12.02.2021 - 6 B 1957/20 HGW (https://dejure.org/2021,2553)
VG Greifswald, Entscheidung vom 12. Februar 2021 - 6 B 1957/20 HGW (https://dejure.org/2021,2553)
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  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.2016 - 2 B 10648/16

    Ausschluss von Beförderung bei laufendem Disziplinarverfahren

    Auszug aus VG Greifswald, 12.02.2021 - 6 B 1957/20
    Diese umfasst im engeren Sinne insbesondere Persönlichkeit und charakterliche Eigenschaften, die für ein bestimmtes Amt von Bedeutung sind (vgl. OVG Koblenz, Beschl. v. 29.8.2016 - 2 B 10648/16 -, Rn. 5, juris).

    Ein Ausschluss aus einem Auswahlverfahren ist nur dann rechtsverletzend, sodass eine Sicherungsanordnung geboten sein kann, wenn durchgreifende Anhaltspunkte für die nicht von der Hand zu weisende Annahme gegeben sind, dass das Disziplinarverfahren von vornherein aussichtslos ist oder aus anderen als rein disziplinarrechtlichen Motiven eingeleitet wurde, wenn auch sonst bei einer ordnungsgemäßen Auswahl eine Berücksichtigung des Antragstellers zumindest möglich erscheint (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.9.1992 - 2 B 56/92 -, Rn. 4, juris; VGH Kassel, Beschl. v. 8.5.2018 - 1 B 2211/17 -, Rn. 6, juris; OVG Koblenz, Beschl. v. 29.8.2016 - 2 B 10648/16 -, Rn. 6 u. 8, juris).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Greifswald, 12.02.2021 - 6 B 1957/20
    Zum anderen trägt die Vorschrift dem berechtigten Interesse der Beamten an einem angemessenen beruflichen Fortkommen dadurch Rechnung, dass sie ein grundrechtsgleiches Recht auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl begründet - sog. Bewerbungsverfahrensanspruch - (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.11.2010 - 2 C 16/09 -, BVerwGE 138, 102-122, Rn. 21, juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 3.12.2018 - 5 ME 141/18 -, Rn. 18, juris).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Greifswald, 12.02.2021 - 6 B 1957/20
    Jeder Bewerber um ein öffentliches Amt hat einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr seine Bewerbung nur aus Gründen zurückweist, die durch Art. 33 Abs. 2 GG gedeckt sind (st. Rspr., vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 20.6.2013 - 2 VR 1/13 -, BVerwGE 147, 20-37, Rn. 20, juris und Beschl. v. 27.9.2011 - 2 VR 3/11 -, Rn. 21, juris, VG Greifswald, Beschl. v. 8.3.2016 - 6 B 460/16 HGW -, S. 5. d. Umdr., n.v.).
  • BVerwG, 27.09.2011 - 2 VR 3.11

    Umsetzung; personalwirtschaftliches Ermessen; Ausschreibung eines Dienstpostens;

    Auszug aus VG Greifswald, 12.02.2021 - 6 B 1957/20
    Jeder Bewerber um ein öffentliches Amt hat einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr seine Bewerbung nur aus Gründen zurückweist, die durch Art. 33 Abs. 2 GG gedeckt sind (st. Rspr., vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 20.6.2013 - 2 VR 1/13 -, BVerwGE 147, 20-37, Rn. 20, juris und Beschl. v. 27.9.2011 - 2 VR 3/11 -, Rn. 21, juris, VG Greifswald, Beschl. v. 8.3.2016 - 6 B 460/16 HGW -, S. 5. d. Umdr., n.v.).
  • OVG Niedersachsen, 03.12.2018 - 5 ME 141/18

    Bewerberfeld; Bewerberkreis; Landeskinder; Organisationsgrundentscheidung

    Auszug aus VG Greifswald, 12.02.2021 - 6 B 1957/20
    Zum anderen trägt die Vorschrift dem berechtigten Interesse der Beamten an einem angemessenen beruflichen Fortkommen dadurch Rechnung, dass sie ein grundrechtsgleiches Recht auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl begründet - sog. Bewerbungsverfahrensanspruch - (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.11.2010 - 2 C 16/09 -, BVerwGE 138, 102-122, Rn. 21, juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 3.12.2018 - 5 ME 141/18 -, Rn. 18, juris).
  • BVerwG, 24.09.1992 - 2 B 56.92

    Rechtswidrige Verweigerung der Aushändigung einer bereits erstellten

    Auszug aus VG Greifswald, 12.02.2021 - 6 B 1957/20
    Ein Ausschluss aus einem Auswahlverfahren ist nur dann rechtsverletzend, sodass eine Sicherungsanordnung geboten sein kann, wenn durchgreifende Anhaltspunkte für die nicht von der Hand zu weisende Annahme gegeben sind, dass das Disziplinarverfahren von vornherein aussichtslos ist oder aus anderen als rein disziplinarrechtlichen Motiven eingeleitet wurde, wenn auch sonst bei einer ordnungsgemäßen Auswahl eine Berücksichtigung des Antragstellers zumindest möglich erscheint (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.9.1992 - 2 B 56/92 -, Rn. 4, juris; VGH Kassel, Beschl. v. 8.5.2018 - 1 B 2211/17 -, Rn. 6, juris; OVG Koblenz, Beschl. v. 29.8.2016 - 2 B 10648/16 -, Rn. 6 u. 8, juris).
  • VGH Hessen, 08.05.2018 - 1 B 2211/17

    Nichteinbeziehung eines Bewerbers in das Auswahlverfahren um ein Beförderungsamt

    Auszug aus VG Greifswald, 12.02.2021 - 6 B 1957/20
    Ein Ausschluss aus einem Auswahlverfahren ist nur dann rechtsverletzend, sodass eine Sicherungsanordnung geboten sein kann, wenn durchgreifende Anhaltspunkte für die nicht von der Hand zu weisende Annahme gegeben sind, dass das Disziplinarverfahren von vornherein aussichtslos ist oder aus anderen als rein disziplinarrechtlichen Motiven eingeleitet wurde, wenn auch sonst bei einer ordnungsgemäßen Auswahl eine Berücksichtigung des Antragstellers zumindest möglich erscheint (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.9.1992 - 2 B 56/92 -, Rn. 4, juris; VGH Kassel, Beschl. v. 8.5.2018 - 1 B 2211/17 -, Rn. 6, juris; OVG Koblenz, Beschl. v. 29.8.2016 - 2 B 10648/16 -, Rn. 6 u. 8, juris).
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